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Was ist eine Rechtsform? - Meisterprüfung Teil 3

Möchten Sie für die Meisterprüfung am Ball bleiben und nebenbei einige Minuten in die Prüfungsvorbereitung investieren? Bei  "Meisterwissen kompakt" können Sie gelernte Grundlagen mit Bezug zur Praxis für die Meisterprüfung auffrischen. 

Mitarbeiterführung Handwerk


Willkommen im Hinterauhof!

Ihr Onkel, Küchenchef und Gastronom Hubert Löffelmann aus Oberbayern, hat die Liebe seines Lebens gefunden und möchte von nun ab mit ihr um die Welt reisen.

Als Lieblingsneffe/ Lieblingsnichte schenkt er Ihnen seinen gut eingeführten Gasthof, den „Hinterauhof“. Einen Überblick über die Menschen und Aufgaben im Hinterauhof finden Sie unten in der Beschreibung.

 

Sie sind frisch gebackene*r Handwerksmeister*in. Mit Teil III der Meisterausbildung haben Sie das Wissen, um einen Betrieb zu führen. Deswegen freuen Sie sich auf die -etwas anders als geplante - neue Aufgabe.

Mehr zum Hinterauhof finden Sie hier.

 


Welche Bedeutung hat eine Rechtsform?

Im vorigen Teil haben wir darüber gesprochen, welche Vor- und Nachteile es hat, wenn Sie den Betrieb selbständig oder gemeinsam mit Ihrem Onkel partnerschaftlich führen. Hier konnte festgehalten werden, dass die Beziehung und das Vertrauen gegenüber dem Geschäftspartner von besonderer Bedeutung ist, da man miteinander teilt, sich einigen muss und gegenseitig Unterstützung erwartet.

 

 Egal, ob Sie den Betrieb nun gemeinsam führen oder ob Sie den Hinterauhof allein übernehmen, wenn Sie Gewerbetreibender sind bekommt Ihr Betrieb auf jeden Fall eine „Rechtsform“.

 

Die Rechtsform eines Betriebes erkennt man meist direkt am Namen der Firma. Z. B. wenn Sie die Schriftzüge auf Firmenfahrzeugen lesen oder Geschäftsbriefe erhalten.

 

Dort steht dann „Konditorei Kathi und Michael Reisinger GbR

oder „Moser und Mittermaier Ofenbau GmbH“ oder

oder „Gustav Stadlhuber, Zupfinstrumentemachermeister“

 

Die Rechtsform erkennt man also an der Abkürzung im Firmennamen oder daran, dass der Firmenname gar keine Abkürzung hat, wie beim letzten Beispiel.

 

 

Welche Bedeutung hat eine Rechtsform und nach welchen Kriterien wird sie ausgewählt?

 

Wenn Sie einen Betrieb führen und mit anderen in wirtschaftlichen Austausch treten wollen, sind Probleme unerwünscht. Sie möchten wissen, woran Sie beim anderen sind. Ob andere Ihre Vereinbarungen einhalten werden und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn sie es nicht tun. Alles soll reibungslos ablaufen. Sie möchten sich nicht in Missverständnissen und Diskussionen verstricken. Ihre Geschäftspartner möchten dies ebenso wenig.

 

Aus diesem Grund werden viele Verhältnisse grundlegend durch allgemein gültige Gesetze geregelt. So weiß jeder der Beteiligten, woran er ist, und Wirtschaft und Handel können zügig voranschreiten.

 

Stellen Sie sich folgende Situation im Hinterauhof vor:

 

Ein Junge aus dem Ort, der Michi, 16 Jahre alter Schüler, kommt zu Ihnen und sagt, er möchte bei Ihnen am Samstag als Überraschung den Geburtstag seines Vaters im großen Saal ausrichten lassen. Mit 50 Gästen.

 

Werden Sie daraufhin den Auftrag annehmen, die Lebensmittel einkaufen und das Bier ordern?

 

Vermutlich nicht. Denn Sie wissen zum Beispiel, dass Jugendliche gar nicht voll geschäftsfähig sind, um solch einen großen Auftrag zu erteilen. Der Michi hat vielleicht ein bisschen Geld gespart, das reicht gerade für ein paar Schnitzel mit Cola - aber nicht für ein Fest. Woher kommt also das Geld, falls Michi nicht bezahlt oder falls seine Eltern widersprechen?

 

Gleichzeitig könnte es ein lukrativer Auftrag sein, den sie gern ausführen würden. Michi sagt, dass seine wohlhabende Omi den Rest finanzieren wird, wenn sein Geld nicht reicht. Dann würden Sie vielleicht mit der Omi noch einmal direkt sprechen wollen, damit sie dies bestätigt.

Sie würden also versuchen, den Auftrag zu erhalten und gegen mögliche Probleme abzusichern.

 

Michi und die Omi sind keine Firma, sondern zwei natürliche Personen. Für sie gilt, was für alle gilt. Sie dürfen bestimmte Entscheidungen nur als Erwachsene und nur für sich selbst treffen und sie haften für ihr Verhalten mit ihrem eigenen Geld. Wenn Sie von Michi oder Omi Aufträge annehmen, können Sie gut einschätzen, in welcher rechtlichen Situation sie sich befinden. Sie wissen z. B., dass nur Omi Ihnen den Auftrag verbindlich erteilen kann, weil Michi gar nicht voll geschäftsfähig ist, und wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, dass Omi dann mit Haus und Hof dafür haftet. Denn bei natürlichen Personen, einzelnen Menschen, liegen Rechtshandeln und Rechtsfolgen beieinander. Einzelne Personen müssen somit für ihr Handeln und ihre Entscheidungen selbst gerade stehen.

 

Unternehmen hingegen sind keine natürlichen Personen, sondern zunächst einmal wirtschaftliche Vermögenseinheiten. Sie bestehen aus verschiedenen Vermögenswerten und gehören einer oder mehreren Personen. Dies können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen sind Menschen. Juristische Personen entstehen aus einem rechtlichen Zusammenschluss von Personen.

 

Wenn Sie mit einem anderen Unternehmen Geschäfte machen, Aufträge erteilen oder entgegennehmen, möchten Sie ebenso wie bei Michi und Omi einschätzen können, in welcher Rechtslage Sie sich befinden. Darf Ihr Ansprechpartner Sie beauftragen? Wer haftet bei Fehlern und Reklamationen? In welchem Umfang wird gehaftet?

 

Um diese Rechtsverhältnisse nach Außen, also gegenüber Lieferanten, Finanzamt, Mitinhabern, Kunden und nach Innen, also für die Beteiligten am Unternehmen, zu ordnen, hat jedes Unternehmen eine Rechtsform.

 

Rechtsformen sind quasi verschiedene Konfigurationen, die die Rechtsverhältnisse in einem Unternehmen regeln. Sie ergeben sich aus Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

 

Für jede Rechtsform gelten unterschiedliche Bedingungen und die Rechtsformen haben unterschiedliche Merkmale.

 

Anhand der Rechtsform ist z. B. festgelegt,

 

- Ob es sich um eine Einzelunternehmung, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Ob also einzelne oder mehrere beteiligt sein können.

 

- Wer nach Außen verantwortlich ist. Das kann eine Person sein, dass können auch mehrere Personen sein.

 

- Ob es eine Firmierung gibt, d. h., ob Sie dem Unternehmen einen Firmennamen geben dürfen oder ob das Unternehmen den Namen der Inhaber trägt.

 

- Wer in welchem Umfang haftet. Hier können Unternehmer auf der einen Seite mit ihrem Privatvermögen haften. Das heißt, Sie stehen mit ihrem persönlichen Haus und Wertgegenständen gerade, wenn sie jemandem etwas schuldig bleiben. Auf der anderen Seite, z. B. bei der Rechtsform GmbH, kann die Haftung sich nur auf das Geschäftsvermögen beziehen. Zunächst bleibt das private Vermögen derjenigen, die am Unternehmen beteiligt sind, erst einmal unberührt, wenn es um Haftung geht. Wenn die GmbH Schulden hat und zahlungsunfähig ist, kann somit nicht einfach auf private Vermögenswerte der Unternehmer zugegriffen werden.

 

- Welche Rollen es bei einer Gründung geben muss. Hier geht es besonders um die Frage, in welcher Form Personen finanziell oder handelnd und entscheidend am Unternehmen beteiligt sind. Hier gibt es z. B. Inhaber, Gesellschafter, Komplementäre, Kommanditisten, Aktionäre bei Aktiengesellschaften. Darüber hinaus gibt es juristische Personen wie bei der GmbH & Co. KG.. Während Einzelunternehmer ihr Unternehmen selbst finanzieren und führen, sind stille Gesellschafter lediglich finanziell am Unternehmen beteiligt.

 

- Die Rechtsform regelt auch, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden muss. Hier geht es darum, die Rechtsverhältnisse eines Unternehmens für mögliche Geschäftspartner öffentlich zu machen.

 

Mehr zur Eintragung im Handelsregister sowie auch zum Thema Haftung gibt es in Teil 5.

 

- Des Weiteren ergeben sich durch die Rechtsform unterschiedliche steuerliche Bedingungen, die mehr oder weniger vorteilhaft sind.

 

Als Unternehmer dürfen Sie die Rechtsform grundsätzlich selbst wählen. Zu beachten ist dabei natürlich, dass die Bedingungen eingehalten werden, die für die Rechtsform gelten. Ebenso sollte überlegt werden, welche Rechtsform für die betrieblichen Zwecke am ehesten geeignet ist.

 

 

Wären Michi und die Omi nun eine Firma mit einer Rechtsform, dann wäre z. B. ohne Weiteres klar, wer das Fest bestellen darf, woher das Geld kommt und wer offiziell der Schenkende ist. Ebenso wäre klar, ob Sie nur auf die „Festkasse“ zugreifen können oder ob Michi oder Omi im Zweifel ihr neues iPad herausrücken müssen, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann.

  

Rechtsformen dienen somit dazu, Rechtspositionen von Unternehmen zu regeln. Dies ist vor allem gegenüber außenstehenden Dritten wichtig. Denn ähnlich wie einzelne Personen, einzelne Menschen rechtlich Handeln, können auch Unternehmen rechtswirksam handeln.

 

Während bei einzelnen Menschen jedoch klar ist, wer die Verantwortung für das Handeln trägt, ist dies bei Unternehmen nicht so eindeutig. Hier wird durch die Rechtsform Klarheit geschaffen, was insbesondere für Vertragspartner wichtig ist. Darüber hinaus werden mit der Rechtsform auch die Verhältnisse innerhalb der am Unternehmen Beteiligten grundlegend festgehalten. Da die Rechtsform von dem oder den Unternehmern grundsätzlich gewählt werden kann, sollte darauf geachtet werden, dass die Rechtsform die Unternehmensinteressen möglichst gut berücksichtigt.

 

Zusammenfassend kann man sich für die Meisterprüfung merken:

  

- Wie natürliche Personen Rechte haben und Verantwortung tragen, benötigen auch Unternehmen Klarheit über Rechte und Rechtsfolgen, da einzelne oder auch mehrere am Unternehmen beteiligt sein können.

 

- Rechtsformen regeln Rechtsverhältnisse nach Innen, also zwischen den Beteiligten am Unternehmen, und nach Außen, also gegenüber Vertragspartnern.

 

- Bereiche, die durch die Rechtsform geregelt werden, sind die Haftung, Firmierung und Handelsregistereintragung sowie die Kapitaleinlage und Mitglieder bei der Gründung.

 

- Die Rechtsform kann mit Rücksicht auf die jeweiligen Merkmale grundsätzlich frei gewählt werden und sollten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passen.  

 

- Die genauen Regelungen ergeben sich aus Handels-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.


Meisterprüfung Teil 3 Übung
ZiB Zusammenarbeit im Betrieb
Führung und Zusammenarbeit Personal Fachwirt


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